Durch die Scheidung von Ihrem Ehepartner ändert sich Ihre Versorgungssituation entscheidend. So haben Sie u. a. einen Ausgleichsanspruch auf die vorhandene betriebliche Altersversorgung Ihres ehemaligen Partners.
Den Anspruch haben Sie gegenüber dem Träger der Altersversorgung. Das Familiengericht hat Sie nun aufgefordert für diesen Anspruch eine eigene Altersversorgung (Zielversorgung) auszuwählen. In diese soll der Ihnen zustehende Kapitalbetrag eingezahlt werden.