Warum ist die Versorgungsausgleichsrente für mich sinnvoll?
Durch die Scheidung von Ihrem Ehepartner ändert sich Ihre Versorgungssituation entscheidend. So haben Sie u. a. einen Ausgleichsanspruch auf die vorhandene betriebliche Altersversorgung Ihres ehemaligen Partners.
Den Anspruch haben Sie gegenüber dem Träger der Altersversorgung. Das Familiengericht hat Sie nun aufgefordert für diesen Anspruch eine eigene Altersversorgung (Zielversorgung) auszuwählen. In diese soll der Ihnen zustehende Kapitalbetrag eingezahlt werden.
Die perfekte Lösung - Unsere Basisrente
Unsere zertifizierte Basisrente:
- erfüllt alle gesetzlichen Voraussetzungen
- bietet Ihnen eine hervorragende Versorgung durch eine lebenslange Rentenzahlung
- hat keine steuerlichen Nachteile durch die Übertragung für Ihre ehemalige Partnerin bzw. Ihren ehemaligen Partner
Natürlich erhalten Sie von uns auch die erforderliche Bestätigung als Zielversorgungsträger.
Die Basisrente/Klassik:
- bietet eine sichere und bewährte Geldanlage
- ist unabhängig von der Börsen- oder Konjunkturentwicklung
- Sie profitieren von hohen garantierten Leistungen und einer zusätzlichen Gewinnbeteiligung
- sichert Ihnen eine attraktive Rentenzahlung - ein Leben lang
Flexibler Rentenbeginn
Wann immer Sie Ihre Rente beginnen möchten: Die Hannoversche ist der flexible Partner an Ihrer Seite. Bei Vertragsabschluss legen Sie einen voraussichtlichen Rentenbeginn fest. Doch mit der flexiblen Abruf- und Verfügungsphase können Sie schon vor diesem Termin Leistungen beziehen – oder eben auch später. Genau so, wie es Ihrer beruflichen und privaten Situation entspricht.
Übrigens: Mit unserer Basisrente ist je nach Vertragsgestaltung ein flexibler Rentenbeginn zwischen dem 62. und 80. Lebensjahr möglich.