Für Arbeitgeber

Unterstützungskasse

Warum ist die Unterstützungskasse für mich als Arbeitgeber sinnvoll?
Professionell geführt und unabhängig

  • Ohne Bilanzberührung

    Bilanzneutral und ideal für hohe Altersversorgung

  • Keine Beitragsbeschränkungen

    Unbeschränkte Beitragshöhe

  • Attraktiv

    Mit Steuervorteilen und ideal für leitende Angestellte

Mitarbeitern in leitenden Positionen eine attraktive Altersversorgung auch in größerer Höhe anbieten und dabei als Unternehmen in besonderem Maße Steuern sparen – das ideale Instrument dafür ist die Gruppen-Unterstützungskasse. Dabei handelt es sich um eine selbständige Versorgungseinrichtung, die in Ihrem Auftrag Versorgungsleistungen an die Mitarbeiter gewährt. Als soziale Einrichtung ist die Unterstützungskasse von der Steuerpflicht befreit.

Der besondere Charme der Unterstützungskasse liegt in der Bilanzneutralität. Da es im Gegensatz zu anderen Durchführungswegen keine Beitragsbeschränkungen gibt, entsteht eine höchst attraktive Möglichkeit, eine Altersversorgung in größerem Umfang zu realisieren, ohne dass diese in der Bilanz ausgewiesen sein muss.

Mit unserer Unterstützungskasse HANNO-PENSION-Versorgungs-Management e.V. lassen sich selbst große Versorgungslücken schließen, und das zu besten Konditionen!

Zusammen mit Ihren Rechtsberatern erstellen wir für Ihre Firma die optimale Versorgungsordnung.

Auf einen Blick
Unterstützungskasse für Arbeitgeber und Ihre Vorteile

Unterstützungskasse auf einen Blick

  • Zusätzliche finanzielle Absicherung fürs Alter (auch in größerem Umfang)
  • Klare und überschaubare Finanzierung durch beitragsorientierte Leistungszusage
  • Nutzung parallel zu anderen Durchführungswegen (z.B. Direktversicherung) möglich
  • Vor allem geeignet für leitende Mitarbeiter, bei denen ein Beitragsaufwand bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze für die Altersversorgung nicht ausreicht
  • Versorgungsleistung erfolgt als laufende Rente oder einmalige Kapitalauszahlung

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Bilanzneutral: Keine Ausweispflicht in Steuer- und Handelsbilanz
  • Spart Lohnkosten: Arbeitgeberfinanzierte Beiträge unbeschränkt sozialversicherungsfrei
  • Top-Auswahl: Renten- und Kapitalprodukte können je nach persönlicher Lebenssituation kombiniert werden
  • Unbeschränkt vorsorgen: Keine Beitragsbeschränkung
  • Beitragsorientierte Altersversorgung: Klarer, überschaubarer Versorgungsaufwand ohne Nachfinanzierungsrisiko
  • Hartz-IV-sicher: Angespartes Kapital nicht pfändbar

Unsere Leistungen
Die wichtigsten Leistungen der Unterstützungskasse im Überblick

Starke Leistungen. Direkt im Detail.

In unserer aktuellen Broschüre finden Sie viele überzeugende Argumente für die Unterstützungskasse der Hannoverschen.

Versicherungs­bedingungen

Hier finden Sie die aktuellen Versicherungs­bedingungen und weitere wichtige Informationen.

FAQ – Ihre Fragen, unsere Antworten

Die fünf häufigsten Fragen und Antworten zur Unterstützungskasse für Arbeitgeber

Die Gruppen-Unterstützungskasse wird von mehreren Arbeitgebern (Trägerunternehmen) durch finanzielle Zuwendungen getragen und erbringt im Gegenzug die Versorgungsleistungen, die der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern zugesagt hat. Zu diesem Zweck schließt die Unterstützungskasse Rückdeckungsversicherungen in Form einer Kapital- oder Rentenversicherung ab.

Die Hannoversche hat 1998 den HANNO-PENSION-Versorgungs-Management e.V. als Gruppen-Unterstützungskasse gegründet. Damit steht HANNO-PENSION dem ersten deutschen Direktversicherer am Markt zur Seite.

Soweit Sie keine Einschränkungen vornehmen, können alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen teilnehmen, die in einem steuerlich anerkannten Arbeitsverhältnis stehen. Aus steuerrechtlichen Gründen müssen bei einer arbeitgeberfinanzierten Altersversorgung Ihre Mitarbeiter das 23. Lebensjahr vollendet haben (es sei denn, Sie sagen Ihren Mitarbeitern ab Beginn eine vertragliche Unverfallbarkeit zu).

Bei einer Entgelt­umwandlung haben Ihre Mitarbeiter ab Beginn eine gesetzliche Unverfallbarkeit. Aus diesem Grund gibt es hier keine Altersgrenze.

Für Versorgungsleistungen, die Sie im Wege der Gruppen-Unterstützungskasse erbringen, sind in der Bilanz keine Ausweise (z.B. Bildung von Rückstellungen, Aktivierungspflicht) vorzunehmen.

Es handelt sich dabei um Deckungsgleichheit zwischen Versorgungszusage und Rückdeckungsversicherung.

HANNO-PENSION erstellt für jeden versorgungsberechtigten Mitarbeiter eine Versorgungszusage, die sich exakt mit der Versicherungsleistung aus der für den Mitarbeiter abgeschlossenen Rückdeckungsversicherung deckt.

Wer uns kennt, empfiehlt uns weiter
4,8 von 5 Sternen 2.815 Bewertungen