Warum die Unterstützungskasse für Gesellschafter & Co. sinnvoll ist
Die bilanzneutrale Versorgung.
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Optimaler Service
Bilanzneutral und ideal für hohe Altersversorgung
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Flexibel
Unbeschränkte Beitragshöhe
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Kostengünstig
Mit attraktiven Steuervorteilen
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Ausgezeichnete Leistung
Ideal für Gesellschafter und Geschäftsführer
Bei der Gruppen-Unterstützungskasse handelt es sich um eine selbständige Versorgungseinrichtung, die in Ihrem "Auftrag" Versorgungsleistungen an Sie gewährt. Als eingetragener sozialer Verein ist die Unterstützungskasse von der Steuerpflicht befreit.
Der besondere Charme der Unterstützungskasse liegt in der Bilanzneutralität. Da es im Gegensatz zu anderen Durchführungswegen keine Beitragsbeschränkungen gibt, entsteht eine höchst attraktive Möglichkeit, eine Altersversorgung in größerem Umfang zu realisieren, ohne dass diese in der Bilanz ausgewiesen sein muss.
Mit unserer Unterstützungskasse HANNO-PENSION-Versorgungs-Management e.V. lassen sich selbst große Versorgungslücken schließen, und das zu besten Konditionen! Insbesondere der Personenkreis der Gesellschafter und Geschäftsführer kann von der bilanzneutralen Altersversorgung über HANNO-PENSION profitieren.
Der Vorteil der Unterstützungskasse: Die Bilanzneutralität, die Ihnen eine steuersparende Altersvorsorge ermöglicht.
Auf einen Blick
Unterstützungskasse und Ihre Vorteile auf einen Blick
Unterstützungskasse auf einen Blick
- Zusätzliche finanzielle Absicherung fürs Alter (auch in größerem Umfang)
- Klare und überschaubare Finanzierung durch beitragsorientierte Leistungszusage
- Nutzung parallel zu anderen Durchführungswegen (z.B. Direktversicherung) möglich
- Versorgungsleistung erfolgt als laufende Rente oder einmalige Kapitalauszahlung
- Empfehlenswert für Gesellschafter-Geschäftsführer, die eine bilanzneutrale Altersvorsorge wünschen
Ihre Vorteile auf einen Blick
- Bilanzneutral: Keine Ausweispflicht in Steuer- und Handelsbilanz
- Beiträge für die Unterstützungskasse sind Betriebsausgaben und unbeschränkt sozialabgabenfrei
- Top-Auswahl: Renten- und Kapitalprodukte können je nach persönlicher Lebenssituation kombiniert werden
- Unbeschränkt vorsorgen: Keine Beitragsbeschränkung
- Beitragsorientierte Altersversorgung: Klarer, überschaubarer Versorgungsaufwand ohne Nachfinanzierungsrisiko
- Hartz-IV-sicher: Angespartes Kapital nicht pfändbar
Unsere Leistungen
Die wichtigsten Leistungen der Unterstützungskasse für Gesellschafter/Geschäftsführer im Überblick
Starke Leistungen. Direkt im Detail.
In unserer aktuellen Broschüre finden Sie viele überzeugende Argumente für die Unterstützungskasse der Hannoverschen.
Versicherungsbedingungen
Hier finden Sie die aktuellen Versicherungsbedingungen und weitere wichtige Informationen.
FAQ – Ihre Fragen, unsere Antworten
Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Unterstützungskasse für Gesellschafter/Geschäftsführer
Für nicht beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer gelten die gleichen Regelungen wie bei der Arbeitgeber- oder Arbeitnehmer-finanzierten Zusage.
Da es keine Beitragsbeschränkungen gibt, können Sie für sich eine Altersversorgung in größeren Umfang aufbauen. Die aufgewendeten Beiträge sind Betriebsausgaben und unbeschränkt sozialabgabenfrei.
Ja, auch für einen beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer kann eine Versorgungszusage über unsere Unterstützungskasse erteilt werden.
Grundsätzlich gelten besondere steuerrechtliche Voraussetzungen für die Erteilung der Versorgungszusage. Hierzu gehören u.a. die Angemessenheit und die Erdienbarkeit der Zusage. Die Zusage muss ernsthaft gewollt und eindeutig durch einen Gesellschafterbeschluss vereinbart sein.
Ja, auch für den mitarbeitenden Ehegatten kann eine Versorgungszusage über unsere Unterstützungskasse erteilt werden.
Grundsätzlich gelten die gleichen Voraussetzungen wie für den Gesellschafter-Geschäftsführer. Die Versorgung muss dem Grunde nach angemessen sein und sollte einem internen/externen Betriebsvergleich standhalten.
Ja, die Altersversorgung über die Unterstützungskasse kann neben den anderen Durchführungswegen (z.B. Direktversicherung) genutzt werden.
Das gilt für Gesellschafter-Geschäftsführer genauso wie für Mitarbeiter.
Eine gesetzliche Unverfallbarkeit gibt es nicht. Der Gesellschafter-Geschäftsführer sollte mit Erteilung der Versorgungszusage eine vertragliche Unverfallbarkeit vereinbaren.
Nein, die Versorgungsleistungen können weder gekündigt, noch abgetreten oder beliehen werden.
Ja, der Erteilung der Versorgungszusage und der Verpfändung sollte ein Gesellschafterbeschluss in Schriftform zugrunde liegen. Dies gilt zwingend für beherrschende Gesellschafter und Geschäftsführer, wird aber auch für nicht beherrschende und angestellte Geschäftsführer dringend empfohlen.
Der beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer unterliegt nicht den Bestimmungen des Betriebsrentengesetzes und damit auch nicht der Insolvenzsicherung durch den Pensions-Sicherungs-Verein. Die Versorgungsansprüche werden mit einer Verpfändung der Rückdeckungsversicherung an den Gesellschafter-Geschäftsführer und seine Hinterbliebenen gesichert.